Als Ehepartner der/des Verstorbenen haben Sie oft Anspruch auf Witwenrente. Aber auch Kinder und Adoptivkinder können unter Umständen Anspruch auf Waisenrente geltend machen. Ob und in welchem Umfang Sie Anspruch haben, erfahren Sie von dem zuständigen Rententräger des Verstorbenen.
Um die Zeit bis die Witwen- oder Witwerrentenzahlung beginnt finanziell zu überbrücken, beantragt Wolfram Bestattungen für Sie die sogenannte "Vorschusszahlung an die Witwe oder den Witwer".
Diese einmalige Zahlung ist dreimal so hoch wie eine Monatsrente Ihres verstorbenen Ehepartners. Anschließend setzt auf Grund Ihres eigenen Antrages bei der zuständigen Rentenstelle die Witwenrente ein. Bitte stellen Sie diesen Antrag spätestens nach 20 Tagen.
Merkblatt über den Rentenvorschuss an die Witwe, den Witwer bzw. den überlebenden
Lebenspartner. Hier
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Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
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