Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
Viele der neuen Bestattungsarten, wie Diamantenbestattung, Ballonbestattung oder Waldbestattung haben sich im Laufe der Zeit aus der Feuerbestattung entwickelt.
Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Sie können eine Willenserklärung über die Art der von Ihnen gewünschten Bestattung hinterlassen. Es muss aber sichergestellt sein das Ihre Angehörige davon Kenntnis haben. Eine Willenserklärung ist kein Ersatz für einen Bestattungsvorsorgevertrag!
|
|
|