Der Bestattungs- und Vorsorgepartner für Cottbus und der Region.
Der Bestattungs- und Vorsorgepartner für Cottbus und der Region.

Für Verstorbene im Land Brandenburg können wir diese Besattungsform nicht mehr anbieten! Nach dem neuen Bestattungsgesetz für Brandenburg muss die  gesamte Kremationsasche beigesetzt werden. (BestG Brandenburg § 38 (1) Nr.15)

 

Als alternative ist es möglich den Erinnerungsdiamant aus einer Haarlocke herzustellen.

 

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ neue Variante der Bestattung. Die Asche des Verstorbenen wird in einem aufwendigen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten transformiert und stellt somit eine bleibende Erinnerung an den betreffenden Menschen dar.

 

Der Diamant wird aus amorphem Kohlenstoff gezüchtet. Ist der Kohlenstoff aus der Asche gelöst, wird er in einem langwierigen Verfahren zu einem Diamanten umgewandelt. Dazu sind ein extrem hoher Druck und Temperaturen von etwas 1 600 Grad nötig.

 

Der entstandene Rohdiamant kann weißlich bis bläulich erscheinen, dies ist individuell verschieden und hängt vom jeweiligen Bor-Gehalt der Asche ab. Da in Deutschland Bestattungszwang besteht, ist eine Diamantbestattung eigentlich nicht durchführbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Asche in Länder zu überführen, in denen die Diamantbestattung eine gesetzlich anerkannte Bestattungsart ist wie zum Beispiel der Schweiz.  

Unser Partner die ALGORDANZA AG in der Schweiz, ist weltweit der einzige zertifizierte Hersteller von Erinnerungsdiamanten. Zertifikate Algordanza Notarielle Beurkundung

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Die Herstellungsweise

Ihr Wille zählt!  Vorsorge zu Lebzeiten

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Erforderliche Vollmachten sind

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Willenserklärung zu Lebzeiten

Sie können eine Willenserklärung über die Art der von Ihnen gewünschten Bestattung hinterlassen. Es muss aber sichergestellt sein das Ihre Angehörige davon Kenntnis haben. Eine Willenserklärung ist kein Ersatz für einen Bestattungsvorsorgevertrag! 

Feuerbestattungsverfügung
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