Die Kosten für das Grab, Trauerhalle usw. werden von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung, Friedhofsgebührensatzung erhoben.
Die Höhe der Gebühren legt jede Stadt oder Gemeinde selber fest und kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Bei Wahlgräbern (für Erd- oder Feuerbestattung) kann die Lage des Grabes selbst bestimmt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden.
Urnengräber auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA grüne Wiese) werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Man kann die Lage des Grabes nicht selber
bestimmen. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Friedhofsgebühren ändern sich fast jedes Jahr, Wolfram Bestattungen versucht die Statzungen auf dem aktuellen Stand zuhalten, wir übernehmen aber keinerlei Gewähr für die Aktualität der Friedhofssatzung. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach, gerne erkundigen wir uns für Sie nach der aktuellen Gebührensatzung
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